Richtlinie: Sonderförderrichtlinie zur Vergabe von Stipendien im Bereich Bildende Kunst, Medienkunst und Kunst im öffentlichen Raum mit Schwerpunkt „Digitaler öffentlicher Raum“ durch YouTransfer e.V.
1. Zweck und Zielgruppe des Stipendiums
Der Verein YouTransfer e.V. vergibt drei Projekt-Stipendien zur Unterstützung künstlerischer Projekte an der Schnittstelle von digitalem und öffentlichem Raum. Die Stipendien sind unabhängig von den regulären Förderprogrammen des Vereins und beeinflussen andere bestehende Förderungen nicht. Die Förderung richtet sich an professionelle Künstler*innen, Initiativen und Gruppen mit Wohnsitz in Deutschland. Künstler*innen in Ausbildung / Studium sind auch antragsberechtigt. Gefördert werden sowohl neue Projekte als auch bereits bestehende Kunstprojekte und Konzeptideen. Mitglieder des Vereins YouTransfer e.V. sind von der Teilnahme ausgeschlossen
2. Förderfähige Projekte
Förderfähig sind künstlerische Projekte, die:
- Den digitalen öffentlichen Raum als zentrales Thema behandeln oder diesen Raum als Plattform für künstlerische Arbeiten nutzen.
- Künstliche oder interaktive digitale Räume schaffen, die zur öffentlichen Diskussion, Teilhabe oder Reflexion anregen.
- Kritisch und kreativ die Dynamiken, Möglichkeiten und Herausforderungen des digitalen öffentlichen Raums beleuchten.
- Schnittstellen von digitalen und urbanen Räumen aufzeigen und künstlerisch sichtbar machen.
- Innovative und qualitative Ansätze bieten und öffentlich sichtbar sind, z.B. durch Online-Ausstellungen, virtuelle Installationen oder digitale Performances.
- Bereits bestehende künstlerische Projekte oder Konzeptideen sind ebenfalls förderfähig.
3. Art und Umfang des Stipendiums
Es werden drei Projekt-Stipendien vergeben:
- 1500 €
- 1000 €
- 500 €
Das Stipendium dient zur freien Nutzung durch die Stipendiat*innen für die Entwicklung oder Umsetzung ihres künstlerischen Projekts. Ein finanzieller Nachweis über die Verwendung der Mittel ist nicht erforderlich. Die Auszahlung erfolgt einmalig im Dezember 2024 auf das angegebene Bankkonto.
4. Vertragsabschluss
Nach der Auswahl der Stipendiatinnen erfolgt der Abschluss eines schriftlichen Vertrags zwischen YouTransfer e.V. und den Stipendiatinnen. Dieser regelt die Auszahlung des Stipendiums, die Präsentation des Projektergebnisses sowie die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien.
5. Nutzung und Präsentation des Projektergebnisses
Die Stipendiat*innen verpflichten sich, das geförderte Projekt bis spätestens Frühjahr 2025 abzuschließen und im Rahmen einer Veranstaltung von YouTransfer e.V. öffentlich zu präsentieren. Der genaue Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben. Die Präsentation kann in Form einer Ausstellung, Performance, eines Vortrags oder eines anderen geeigneten Formats erfolgen. Der Stipendiat erklärt sich bereit, im Rahmen der Präsentation für Werbemaßnahmen (Interviews, Fotos, etc.) zur Verfügung zu stehen.
6. Öffentlichkeitsarbeit und Rechte
Die Stipendiatinnen bleiben alleinige Urheberinnen ihrer Projekte und behalten alle Rechte daran. YouTransfer e.V. erhält jedoch das Recht, die Projektergebnisse im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Website, Social Media) zu nutzen und zu veröffentlichen. Ein kommerzieller Nutzen durch YouTransfer e.V. erfolgt nicht. Zudem sind die Stipendiat*innen verpflichtet, den Verein von der VG Bild-Kunst Abgabe zu befreien.
7. Auswahlverfahren
Die Auswahl der Stipendiat*innen erfolgt durch eine KI-gestützte Analyse der eingereichten Bewerbungen. Aiden, die KI von YouTransfer e.V., bewertet die Projekte nach künstlerischer Qualität, Innovationskraft und kreativem Umgang mit dem Thema „Digitaler öffentlicher Raum“. Die Entscheidung von Aiden ist endgültig und unanfechtbar. Es besteht kein Anspruch auf Förderung.
8. Antragsverfahren
Die Bewerbung für das Stipendium muss über das Online-Formular auf der Website von YouTransfer e.V. eingereicht werden. Der Bewerbungstext sollte ausdrücklich mithilfe einer Künstlichen Intelligenz (KI) erstellt sein. Die Antragsfrist endet am 30. November 2024 um 24:00 Uhr. Nach diesem Datum eingereichte Anträge werden nicht berücksichtigt.
9. Vertragslaufzeit und Rückzahlungsverpflichtung
Dieser Vertrag tritt mit der Unterschrift beider Parteien in Kraft und endet mit der erfolgreichen Präsentation des Projekts im Frühjahr 2025. Bei Nichteinhaltung der vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere der Präsentationspflicht, behält sich YouTransfer e.V. das Recht vor, das Stipendium zurückzufordern.
10. Dokumentation und Abschlussbericht
Nach Abschluss des Projekts muss ein Sachbericht über den Verlauf und die Ergebnisse des Vorhabens erstellt werden. Dieser Bericht wird durch eine KI generiert, basierend auf den während des Projekts gesammelten Daten, Dokumentationen und Rückmeldungen. Der KI-generierte Bericht ist Teil der abschließenden Berichterstattung an YouTransfer e.V. und dient der öffentlichen Dokumentation.
11. Datenschutz und Vertraulichkeit
Persönliche und sensible Daten der Stipendiat*innen, wie Bankdaten und Adressen, werden vertraulich behandelt und gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen verwendet.
12. Haftungsausschluss
YouTransfer e.V. übernimmt keine Haftung für unvorhersehbare Umstände, die die Realisierung oder Präsentation des Projekts verhindern (z.B. Krankheit, höhere Gewalt). In solchen Fällen kann das Stipendium nicht zurückgefordert werden.
13. Inkrafttreten
Diese Sonderförderrichtlinie tritt am 1. Oktober 2024 in Kraft und gilt für den Förderzeitraum des Jahres 2024/25.